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Stadt wählen, aktuell: Wuppertal

Anfrage VO/0003/25/2-A · Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen · 6. Februar 2025 · TOP 2.1.2

Beantwortung Große Anfrage zur Umsetzung von § 10 Gebäudeenergiegesetz- Neufassung der Beantwortung -

  • FDP

Gefragt

Die FDP-Fraktion fragt nach der Umsetzung der gesetzlichen Pflicht, wonach seit dem 1. Januar 2025 an Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt für E-Fahrzeuge vorhanden sein muss. Sie erkundigt sich insbesondere nach der Situation, den baulichen Gegebenheiten und Kontrollmaßnahmen bei Wuppertaler Lebensmittelmärkten.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass viele der erfragten Daten in der Bauaufsicht nicht gesondert erfasst werden und für Altbaugenehmigungen vor 2025 eine Rechtsgrundlage zur Überprüfung fehle. Für Neuanträge wird das Gesetz standardmäßig geprüft, während die Implementierung eines ordnungsbehördlichen Verfahrens für Bestandsgebäude noch geprüft wird. Erste Auswertungen anhand von Luftbildern und Rückmeldungen zeigen, dass bereits mehrere Märkte über Stellplatzanlagen und erste Ladepunkte verfügen.

  • In Wuppertal gibt es 98 Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche.
  • 80 dieser Lebensmittelmärkte haben mehr als 20 Stellplätze.
  • Bei 12 Märkten liegen die Stellplätze ganz oder teilweise in einem Parkhaus oder einer Garage.
  • An insgesamt 8 Standorten von Lidl, Akzenta und Kaufland wurden bereits Kunden-Lademöglichkeiten eingerichtet.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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