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Anfrage VO/0068/22/1-A · Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen · 3. Februar 2022 · TOP 1.1

Entwässerung bei Bebauungsplänen und bebauten GrundstückenBeantwortung der Großen

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.01.2022

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkundigt sich nach der Berücksichtigung von Entwässerung und Starkregenschutz in der Bauleitplanung sowie bei bestehenden Gebäuden. Zudem fragt sie nach laufenden Bebauungsplanverfahren, die diesbezüglich angepasst werden, und nach früheren Problemen oder Schadensersatzforderungen.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass Niederschlagsentwässerung und Starkregenschutz bereits frühzeitig unter Beteiligung der Wasserbehörde und der Stadtwerke in jedes Bebauungsplanverfahren einfließen. Infolge der Unwetter von 2018 und 2021 sowie des Ratsbeschlusses zum Starkregenrisikomanagement wird dieses Thema weiter intensiviert, unter anderem mit dem Ziel, Wuppertal zur Schwammstadt zu entwickeln. Bei mehreren laufenden Planverfahren werden bereits konkrete Maßnahmen wie Schutzwälle, Retentionsflächen oder Überflutungsnachweise gefordert. Bei genehmigten Bestandsbauten wurden rückblickend keine behördlichen Mängel bei der Entwässerungsplanung festgestellt.

  • Als Auslöser für intensivere Prüfungen werden die Starkregenereignisse vom 29. Mai 2018 und 14. Juli 2021 genannt.
  • Für den Bebauungsplan 1234 wird ein Geländemodell mit Regenereignissen von 30-, 50- und 100-jährlicher Wiederkehr berechnet.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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