Gefragt
Die Fraktion B90/DIE GRÜNEN erkundigt sich nach den Auswirkungen veränderter Rahmenbedingungen auf die Förderung beruflicher Weiterbildungen für Kundinnen und Kunden des Jobcenters. Sie fragt nach den Bewilligungs- und Ablehnungszahlen durch die Bundesagentur für Arbeit sowie nach Problemen in der Zusammenarbeit beider Stellen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung berichtet über einen deutlichen Rückgang der bewilligten Maßnahmen seit dem Übergang der Rechtsgrundlage in das SGB III. Durch doppelte Prüfungen seitens der Bundesagentur für Arbeit kommt es zu Prozessverzögerungen, einem erhöhten Abstimmungsaufwand und längeren Wartezeiten bis zum Maßnahmenbeginn. Als Ablehnungsgründe werden unter anderem zusätzliche Sprachtests trotz vorliegender Zertifikate, berufspsychologische Untersuchungen und befristete Aufenthaltstitel genannt. Das Jobcenter sieht dringenden Bedarf, die Abläufe zu verschlanken, zu beschleunigen und die eigenen Vorprüfungen formal anzuerkennen.
- Im Jahr 2025 bewilligte die Bundesagentur für Arbeit 136 Weiterbildungsmaßnahmen, nach 376 im Jahr 2024 und 318 im Jahr 2023.
- Gegenüber 2024 gingen die Bewilligungen um 63,8 Prozent zurück (57,2 Prozent gegenüber 2023).
- Das Jobcenter stieß 2025 für 339 Personen den Förderprozess bei der Bundesagentur für Arbeit an.
- Die Bundesagentur für Arbeit lehnte 2025 die Weiterbildung bei 97 Personen ab, während 27 Anträge zurückgezogen wurden.
- Die Bearbeitungszeit bis zur Ausgabe eines Bildungsgutscheins beträgt durchschnittlich 66 Tage und bis zum Maßnahmebeginn 83 Tage.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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