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Stadt wählen, aktuell: Wuppertal

Anfrage VO/0129/24-A · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW · 20. Februar 2024 · TOP 6.6.1

Antwort der Verwaltung auf die Große Anfrage der Freien Wähler vom 31.01.2024 zum Thema „Städtische Einnahmen durch Überlassung und Vermietung von Sportstätten“

Gefragt

Die Ratsgruppe Freie Wähler erkundigt sich nach den städtischen Einnahmen durch die Überlassung und Vermietung von Sportstätten. Sie fragt nach den Kosten für Vereine, den Einnahmen aus der Unihalle, der Miete des Wuppertaler SV für das Stadion am Zoo sowie den Einnahmen durch die Nutzung als Trainingslager für die Fußball-EM 2024.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erläutert, dass städtische Sportanlagen Schulen und Sportvereinen grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Für die Unihalle zahlt die Universität keine Miete, beteiligt sich aber an den Betriebskosten, während durch Veranstaltungen und den BHC Mieteinnahmen erzielt werden. Für das Stadion am Zoo zahlt der Wuppertaler SV Miete, und für die Bereitstellung als EM-Trainingslager erhält die Stadt eine Pauschalvergütung ohne zusätzliche Investitionskosten.

  • Der BHC zahlte 2023 für zehn Pflichtspiele in der Unihalle 22.000 Euro.
  • Durch 24 Veranstaltungen in der Unihalle wurden 2023 insgesamt 51.300 Euro Mieteinnahmen generiert.
  • Die Bergische Universität Wuppertal beteiligt sich jährlich mit rund 400.000 Euro an den Betriebskosten der Unihalle.
  • Die Jahresmiete des Wuppertaler SV für das Stadion am Zoo betrug im Jahr 2022 30.000 Euro.
  • Für die Nutzung des Stadions als EM-Trainingsanlage erhält die Stadt eine fixe Vergütung von 10.000 Euro für Vorrunde und Achtelfinale.
  • Sollte Gastmannschaft Slowenien das Viertelfinale oder mehr erreichen, kommen jeweils 2.000 Euro pro Runde hinzu.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.