Gefragt
Die SPD-Fraktion erkundigt sich nach den Auswirkungen des novellierten § 27a der Gemeindeordnung NRW auf Wuppertal. Sie fragt nach den daraus folgenden rechtlichen Pflichten und möchte wissen, welche Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche neben dem Jugendrat bereits existieren.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung führt aus, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen durch die Gesetzesänderung nun als Soll-Vorschrift verbindlicher geregelt ist, Wuppertal diese Vorgaben mit bestehenden Gremien wie dem Jugendrat und dem Jugendring jedoch bereits vollständig erfüllt. Darüber hinaus bestehen vielfältige Beteiligungsangebote wie Kinderparlamente, die Mitwirkung an der Spielplatzplanung sowie ein Modellprojekt für ein Jugendbudget im Stadtbezirk Barmen. Für das Jahr 2026 hat das Jugendamt die Themen Partizipation und Kinderrechte zudem als besonderen Schwerpunkt festgelegt.
- 1998 wurde in Wuppertal erstmals ein Bezirksjugendrat gewählt.
- Seit 2010 gibt es einen gesamtstädtischen Jugendrat.
- Der Jugendring hat 3 stimmberechtigte Sitze im Jugendhilfeausschuss.
- Die Kinderparlamente richten sich an Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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