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Stadt wählen, aktuell: Wuppertal

Anfrage VO/0271/26/1-A · Rat der Stadt Wuppertal · 23. Februar 2026 · TOP 2.4.1

Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nach den konkreten Auswirkungen, falls sich der Beschluss über den Haushalt und das Haushaltssicherungskonzept um einen oder sechs Monate verschiebt. Sie möchte unter anderem wissen, wie sich dies auf Zuschüsse für Träger, neue Stellen, Drittmittelprojekte und die Mittel der Bezirksvertretungen auswirkt.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erläutert, dass während der vorläufigen Haushaltsführung nach der Gemeindeordnung nur rechtlich verpflichtende oder unaufschiebbare Ausgaben geleistet werden dürfen. Freiwillige Zuschüsse an Träger können grundsätzlich nicht ausgezahlt werden, es sei denn, sie dienen unter Vorbehalt der Deckung laufender vertraglicher Verpflichtungen wie Personal- oder Mietkosten. Neue Stellen dürfen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nicht besetzt werden, und neue geförderte Projekte können mangels gesicherter Eigenanteile in der Regel nicht starten.

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