Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt, ob die Stadt Wuppertal das Grundstück der Witte-Fabrik im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens vorläufig erwerben, sanieren oder weitervermitteln kann. Zudem möchte sie wissen, wie die Wirtschaftsförderung eingebunden wird und ob trotz vorläufiger Haushaltsführung Ankaufsmittel bereitstehen.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung lehnt einen Erwerb ab, da für die Entwicklung erhebliche finanzielle sowie personelle Ressourcen und passende Organisationsstrukturen fehlen. Ein Zwischenerwerb berge erhebliche Risiken und hohe Kosten für Sicherungspflichten bei gleichzeitig sehr geringen Vermarktungschancen. Zudem ist ein Ankauf während der vorläufigen Haushaltsführung rechtlich nicht zulässig, da er weder unabweisbar noch unaufschiebbar ist.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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