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Stadt wählen, aktuell: Wuppertal

Anfrage VO/0358/22/1-A · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW · 14. Juni 2022 · TOP 5.4

Sachstandsbericht zur Grundsteuerreform

  • CDU
  • Grüne

Gefragt

Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen erkundigen sich nach dem Sachstand und den Vorbereitungen der Stadtverwaltung zur Umsetzung der bundesweiten Grundsteuerreform. Sie möchten wissen, wie sich Wuppertal auf das neue Berechnungsmodell und das Inkrafttreten ab dem Jahr 2025 einstellt.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung berichtet, dass die Stadt sowohl als Steuergläubigerin als auch als Eigentümerin eigener Liegenschaften betroffen ist. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadtverwaltung selbst müssen Feststellungserklärungen für Grundstücke beim Finanzamt abgeben, wofür die Stadt bereits Informationsblätter verteilt hat und ihre IT-Systeme vorbereitet. Um eine aufkommensneutrale Umsetzung ab 2025 zu ermöglichen, wird das Land NRW den Kommunen im Laufe des Jahres 2024 die entsprechenden rechnerischen Hebesätze übermitteln.

  • Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherige Grundsteuerregelung mit Urteil vom 10. April 2018 für verfassungswidrig.
  • Hauptfeststellungsstichtag für die neuen Grundsteuerwerte ist der 1. Januar 2022.
  • Die Feststellungserklärungen müssen Eigentümerinnen und Eigentümer im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 abgeben.
  • Das neue Grundsteuerrecht tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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