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Stadt wählen, aktuell: Wuppertal

Anfrage VO/0435/24/1-A · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW · 23. April 2024 · TOP 9.3.2

Antwort der Verwaltung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.04.2024 zum Thema „Struktur der Grundsteuer und Auswirkungen der Neuberechnung"

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkundigt sich nach der Verteilung des Grundsteueraufkommens auf Gewerbe- und Wohngebäude in Wuppertal sowie nach den Auswirkungen der Grundsteuerreform. Zudem fragt sie, ob drohende Mehrbelastungen für Wohngrundstücke durch landeseinheitliche Steuermesszahlen abgewendet werden könnten und warum die Stadt die vom NRW-Finanzminister vorgeschlagenen differenzierten Hebesätze ablehnt.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung bestätigt, dass die Grundsteuerreform zu spürbaren Lastenverschiebungen zulasten von Wohngrundstücken und zur Entlastung von Gewerbegrundstücken führt. Sie befürwortet eine landesweite Anpassung der Steuermesszahlen und lehnt differenzierte Hebesätze für unterschiedliche Grundstücksarten strikt ab. Zur Begründung verweist die Stadt auf die mangelnde technische Umsetzbarkeit bis Ende 2024, erhebliche verfassungsrechtliche Risiken sowie die drohende Verlagerung von Klagerisiken und politischen Konflikten auf die Kommunen.

  • Für das Jahr 2024 beläuft sich das Grundsteueraufkommen in Wuppertal auf rund 78 Millionen Euro bei etwa 110.000 Objekten.
  • Auf rund 98.000 private Grundstücke und Eigentumswohnungen entfällt ein Aufkommen von 50 Millionen Euro.
  • Rund 6.000 gewerbliche Grundstücke machen ein Aufkommen von 25 Millionen Euro aus.
  • Auf etwa 6.000 sonstige Grundstücke einschließlich der Grundsteuer A entfallen 3 Millionen Euro.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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