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Anfrage VO/0512/22/1-A · Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit und Betriebsausschuss ESW · 2. Juni 2022 · TOP 4.1

Recycling-Höfe

  • Linke

Gefragt

Die Fraktion Die Linke erkundigt sich nach den Regelungen für Car-Sharing- und Leihfahrzeuge an den Wuppertaler Recyclinghöfen. Sie möchte wissen, ob das Personal entsprechende Anweisungen hat und ob Listen von Car-Sharing-Kennzeichen eingeholt werden können.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung teilt mit, dass bei Fahrzeugen mit auswärtigen Kennzeichen sowie Car-Sharing- oder Leihwagen lediglich der Wuppertaler Wohnsitz nachgewiesen werden muss. Zudem müssen die allgemeinen Annahmekriterien der Recyclinghöfe eingehalten werden, wonach bestimmte Fahrzeugtypen wie Kastenwagen oder Sprinter ausgeschlossen sind. Eine Abstimmung mit Car-Sharing-Anbietern oder Kennzeichenlisten ist nicht erforderlich, das Personal wird jedoch erneut für das Thema sensibilisiert.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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