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Stadt wählen, aktuell: Wuppertal

Anfrage VO/0566/26/1-A · Ausschuss für Verkehr · 30. Juni 2026 · TOP 24.1

Einordnung der Lärmschutzmaßnahmen beim geplanten Ausbau des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord (A1/A46) – Anwendung von Lärmvorsorge oder Lärmsanierung; Antwort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion v. 06.05.26

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach den rechtlichen Vorgaben und Lärmschutzmaßnahmen beim geplanten Ausbau des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord (A1/A46). Sie fragt unter anderem nach geltenden Grenzwerten, den Auswirkungen auf Anwohnende sowie den Einflussmöglichkeiten der Stadt.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung teilt mit, dass sich das Planfeststellungsverfahren noch in der Vorbereitung befindet und das Fernstraßen-Bundesamt dafür zuständig ist. Da die Autobahn GmbH keine Erweiterung der durchgehenden Fahrspuren plant, sieht sie sich rechtlich nicht an die Lärmvorsorgewerte gebunden. Die Stadt Wuppertal wird zwar als betroffene Gemeinde angehört, kann private Lärmschutzbelange der Bürgerinnen und Bürger jedoch nicht stellvertretend geltend machen. Betroffene Anwohnende müssen ihre Interessen daher selbst im Rahmen der öffentlichen Auslegung einbringen.

  • Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens soll Ende 2026 beantragt werden.
  • Mit der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen ist Anfang 2027 zu rechnen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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