Gefragt
Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach den rechtlichen Regelungen zum Lärmschutz beim geplanten Ausbau des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord durch die Autobahn GmbH des Bundes. Sie möchte unter anderem wissen, ob die Maßnahme als Lärmvorsorge oder Lärmsanierung eingestuft wird, welche Grenzwerte gelten und welchen Einfluss die Stadtverwaltung im Verfahren geltend machen kann.
Antwort der Verwaltung
Im Ratsinformationssystem liegt noch keine schriftliche Antwort vor.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.