Gefragt
Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach dem aktuellen Bestand, den Stilllegungen und Umbauten von Kleinkläranlagen seit 2015. Zudem fragt sie nach rechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten für den Weiterbetrieb oder eine Neuregelung im Stadtgebiet.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung verweist auf die unveränderte Rechtslage nach Bundes- und Landesrecht, nach der die Zulassung von Abwassereinleitungen stets eine Einzelfallprüfung der örtlichen Gegebenheiten erfordert. Eine pauschale Prognose über die dauerhafte Genehmigung der verbleibenden Anlagen ist daher nicht möglich. Zudem regelt die Stadt Wuppertal die Entsorgung für Gruben und Kleinkläranlagen einheitlich in der allgemeinen Abwasserbeseitigungssatzung.
- Zum Stand 1. Juli 2022 waren in Wuppertal noch 114 Kleinkläranlagen in Betrieb.
- Seit 2015 wurden insgesamt 71 Kleinkläranlagen stillgelegt.
- Von den stillgelegten Anlagen wurden 30 an das Kanalnetz angeschlossen und 41 zu Abwassersammelgruben umgebaut.
- Seit 2015 konnte in 41 Fällen der Weiterbetrieb einer Kleinkläranlage genehmigt werden.
- Gegen behördliche Entscheidungen wurden seit 2015 vier Klagen erhoben, von denen drei abgewiesen und eine zurückgenommen wurden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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