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Stadt wählen, aktuell: Wuppertal

Anfrage VO/1248/26/1-A · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Bauen und Standortmarketing · 5. November 2026 · TOP 13.2.1

Auswirkung des vereinfachten Bauens auf WuppertalAntwort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion vom 08.10.2026

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach den Auswirkungen der novellierten Landesbauordnung und des vereinfachten Bauens auf Wuppertal.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erläutert Neuerungen wie die Pflicht zum digitalen Bauantrag, Erleichterungen beim Ausbau von Wohnraum sowie eine dreimonatige Frist bis zur Genehmigungsfiktion. Trotz erweiterter verfahrensfreier Vorhaben bleiben Bauvorschriften gültig, was zu einem steigenden Beratungsbedarf führt und weiterhin erhebliche Personalressourcen bindet. Zur Umsetzung und Beschleunigung der Verfahren hat das Bauordnungsamt seine Abläufe digitalisiert und an das Bauportal NRW angebunden.

  • Das Bauordnungsamt Wuppertal arbeitet seit dem 01.10.2026 in digitaler Form.
  • Im Frühjahr 2026 wurden zwei neue Stellen zur Unterstützung des digitalen Wandels besetzt.
  • Für Bauanträge nach dem 01.09.2026 gilt eine Genehmigungsfiktion nach Ablauf einer Frist von drei Monaten.
  • Garagen sind nun bis zu einer Brutto-Grundfläche von 50 Quadratmetern verfahrensfrei.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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