Gefragt
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt nach den Hintergründen und Ergebnissen von Razzien in Oberbarmen. Sie möchte insbesondere wissen, ob und warum das Jobcenter sowie die Ausländerbehörde beteiligt waren, ob Beschwerden vorliegen und wie das Verhältnis von Aufwand und Ertrag bewertet wird.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung bestätigt, dass Beschäftigte des Jobcenters und der Ausländerbehörde an zwei Aktionen beteiligt waren, ohne dass ein Amtshilfeersuchen an die Polizei vorlag. Beschwerden über das Vorgehen der städtischen Mitarbeitenden gab es nicht, vielmehr sei die Resonanz positiv gewesen. Durch die Kontrollen wurden unter anderem unrechtmäßige Sozialleistungsbezüge aufgedeckt, aufenthaltsrechtliche Schritte eingeleitet und bauliche Mängel an Problemimmobilien festgestellt, weshalb die Verwaltung den Einsatz als verhältnismäßig einstuft.
- Das Jobcenter war bei den beiden Aktionen mit einmal drei und einmal zwei Personen im Einsatz.
- Bei 13 Bedarfsgemeinschaften leitete das Jobcenter nach den Kontrollen weitere Ermittlungen ein.
- In zwei Fällen wurden Sozialleistungsbewilligungen aufgehoben und Rückforderungsverfahren gestartet.
- Die unrechtmäßige Auszahlung einer Beihilfe in Höhe von etwa 3.500 Euro konnte verhindert werden.
- An drei Gebäuden wurden gravierende bauliche Mängel festgestellt und gemeldet.
- Die Ausländerbehörde stellte in drei Fällen Anlaufbescheinigungen aus.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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