Gefragt
Die CDU-Fraktion bittet um einen ergänzenden Bericht zum Einsatz der Mülldetektive der Abfallwirtschaftsgesellschaft. Sie erkundigt sich nach der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durch Gewerbetreibende, der Zahl von Mehrfachtätern sowie der Höhe der Bußgelder.
Antwort der Verwaltung
Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde bearbeitet die Anzeigen gegen gewerbliche Verursacher und hat aus 144 Meldungen bislang 36 Verfahren eingeleitet. Aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten und zahlreicher weiterer Pflichtaufgaben ist eine raschere Bearbeitung derzeit nicht möglich. Arbeitsabläufe sollen künftig durch den Einsatz einer neuen Erfassungssoftware vereinfacht werden.
- Seit dem 1. Dezember 2020 gingen 144 Anzeigen der Mülldetektive gegen Gewerbetreibende ein.
- In 144 Fällen bestand der Verdacht, dass Abfälle drei- bis 15-mal falsch entsorgt wurden.
- Aus den Meldungen wurden 36 Verfahren eingeleitet und 17 Bußgeldbescheide erlassen.
- Elf Verfahren mussten eingestellt werden und acht befinden sich im Anhörungsverfahren.
- Die einzelnen Bußgelder liegen zwischen 100 und 400 Euro, die Gesamtsumme belief sich auf 1.900 Euro.
- Zwei Mitarbeitende der Behörde organisieren unter anderem die Entsorgung von täglich bis zu 30 gemeldeten wilden Müllkippen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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