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Stadt wählen, aktuell: Wuppertal

Anfrage VO/1511/24/1-A · Rat der Stadt Wuppertal · 16. Dezember 2024 · TOP 2.4.1

Sachstand Stellplatzsatzung Antwort auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 05.12.2024

  • SPD

Gefragt

Die SPD-Fraktion erkundigt sich nach den finanziellen und verkehrsplanerischen Auswirkungen, die das Fehlen einer gültigen kommunalen Stellplatzsatzung auf die Stadt Wuppertal hat.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass der Stadt keine finanziellen Nachteile entstehen, da ohne eigene Satzung die Landesbauordnung NRW gilt und Ablösebeträge weiterhin eingenommen werden. Inhaltlich böte eine kommunale Satzung jedoch die Möglichkeit, Parkdruck in Außenbereichen durch höhere Vorgaben zu senken und zentrale, gut angebundene Lagen durch gezielte Abschläge zu entlasten. Zudem könnten private Fahrradabstellplätze verpflichtend eingefordert und Vorhaben mit innovativen Mobilitätskonzepten gefördert werden.

  • 2022 wurden 93.600 Euro an Stellplatzablösesummen vereinnahmt.
  • 2023 beliefen sich die eingenommenen Ablösesummen auf 70.200 Euro.
  • 2024 nahm die Stadt 158.600 Euro an Ablösesummen ein.

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