Gefragt
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkundigt sich in einer Großen Anfrage nach dem Verfahren zur Vermeidung von Zahlungsunterbrechungen bei SGB-II-Leistungen, wenn Aufenthaltstitel auslaufen und die Ausländerbehörde personell überlastet ist.
Antwort der Verwaltung
Um Unterbrechungen bei den Leistungen zu verhindern, haben das Jobcenter und das Ressort Zuwanderung und Integration klare Vereinbarungen getroffen. Wenn Betroffene die rechtzeitige Beantragung einer Verlängerung – beispielsweise per E-Mail – nachweisen, gilt der bisherige Titel fort und Leistungen werden in der Regel für sechs Monate ohne Rücksprache mit der Ausländerbehörde weiterbewilligt. Für verspätete Anträge sowie für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte gelten gesonderte Abstimmungs- bzw. Ausnahmeregelungen.
- Bei nachgewiesener Beantragung der Weiterverlängerung soll eine Bewilligung von SGB-II-Leistungen zunächst für 6 Monate erfolgen.
- Für anerkannte Asylberechtigte oder Flüchtlinge mit abgelaufener Aufenthaltserlaubnis kann ebenfalls eine Bewilligung für einen Zeitraum von 6 Monaten erfolgen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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