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Anfrage VO/1092/26 · BV Elberfeld · 9. September 2026 · TOP 17.4.1

Antwort auf die Große Anfrage der SPD in der BV Elberfeld

  • SPD

Gefragt

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Elberfeld fragt nach dem Ausmaß der gewerblichen Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb im Stadtbezirk. Sie möchte wissen, welche Genehmigungen dafür erforderlich sind, wie Kontrollen stattfinden und welche Handlungsmöglichkeiten die Stadt hat, um eine Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung verfügt über keine aktuellen Gesamtzahlen, verzeichnete jedoch zwischen 2020 und 2026 im Bezirk Elberfeld 17 genehmigte Bauanträge für Kurzzeitvermietungen. Die Umnutzung zu Ferienwohnungen erfordert grundsätzlich einen genehmigungspflichtigen Bauantrag, wobei Kontrollen vor Ort vor allem in konkreten Einzelfällen erfolgen. Zur Verhinderung von Zweckentfremdung könnte theoretisch eine entsprechende Satzung erlassen werden, was jedoch an hohe rechtliche Hürden und erheblichen Aufwand gebunden ist; derzeit baut die Stadt hierzu eine Datenbasis auf und wertet Erfahrungen anderer Kommunen aus.

  • Von 2020 bis 2026 gab es im Bereich der BV Elberfeld 17 genehmigte Bauantragsverfahren zum Thema Kurzzeitvermietung.
  • Im selben Zeitraum wurden keine Anträge auf Vorbescheid für Kurzzeitvermietungen gestellt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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