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BV Langerfeld-Beyenburg · 16. Juni 2026 · TOP 5

Beschluss zur wohnbaulichen Arrondierung Hardtplätzchen im Rahmen des § 246e BauGB

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll.

Worum es geht

Die Bezirksvertretung Langerfeld-Beyenburg hat einer maßvollen wohnbaulichen Erweiterung im Bereich Hardtplätzchen über den sogenannten gesetzlichen Bauturbo zugestimmt. Geplant ist eine landschaftsverträgliche, einreihige Wohnbebauung zwischen den Hausnummern 16 und 42, deren Rahmenbedingungen mit den Eigentümern vertraglich vereinbart werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.