Gefragt
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ronsdorf beantragt eine Prüfung, wie an den Fußgängerüberwegen des offenen Bachlaufs am Ascheweg Geländer oder Handläufe angebracht werden können. Anlass sind wiederholte schwere Stürze von Fußgängern an den dortigen Klinkereingrenzungen und Betonelementen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung lehnt die Anbringung von Geländern oder Handläufen ab. Es stehen drei baulich klar erkennbare Überquerungsstellen für den rund einen Meter breiten Bachlauf zur Verfügung, weshalb gemäß Landesbauordnung und der Rechtsprechung keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt. Zudem würden Geländer den Gehweg weiter einengen und die städtebauliche Qualität sowie die Erholungsfunktion des Bachlaufs beeinträchtigen.
- Es sind drei Überquerungsstellen mit einer Breite zwischen 2,50 m und 5,50 m vorhanden.
- Der offengelegte Bachlauf ist etwa 1,00 m breit.
- Das Landgericht Wuppertal stellte bereits im Jahr 2005 fest, dass keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorlag.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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