Gefragt
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Vohwinkel erkundigt sich nach den Gründen für die kurzfristige Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und das Fehlen der Maßnahmen in den städtischen Straßen- und Wegekonzepten. Zudem fragt sie, wie viele Baumaßnahmen insgesamt betroffen sind und warum die Vollziehung der Beitragsbescheide nicht ausgesetzt wird.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass für Baumaßnahmen mit Beschluss vor 2024 nach Landesrecht weiterhin eine Beitragspflicht besteht und die Stadt wegen der Haushaltslage nicht freiwillig auf Einnahmen verzichten darf. Da die NRW-Bank eine Förderung wegen nicht rechtzeitiger Ratsbeschlüsse zum Straßen- und Wegekonzept ablehnt, mussten die Bescheide zur Vermeidung der Verjährung erlassen werden. Die genauen verwaltungsinternen Abläufe werden derzeit untersucht, und eine mögliche Aussetzung der Vollziehung wird geprüft.
- In Vohwinkel beläuft sich das Beitragsaufkommen an der Hammersteiner Allee auf 7.024,68 Euro.
- Für die Buchenhofener Straße in Vohwinkel beträgt das Beitragsaufkommen 20.887,78 Euro.
- Für das Straßen- und Wegekonzept wurden ursprünglich über 700 Maßnahmen zusammengetragen.
- Sechs Erschließungsmaßnahmen konnten im ersten Konzept noch nicht berücksichtigt werden.
- Die Verwaltung geht davon aus, dass noch rund 50 Erschließungsmaßnahmen von der Problematik betroffen sind.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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