Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen · 4. November 2021 · TOP 9

Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW zur Berücksichtigung der üblichen Geschosszahl anstelle der Gebäudehöhe bei der Genehmigung von neuen Gebäuden

beschlossen: Das Gremium hat zugestimmt – gegebenenfalls mit Änderungen. Den genauen Wortlaut enthält das Protokoll. Beschlussvorlage ungeändert beschlossen

Für diesen Punkt gibt es keine Zusammenfassung. Die Einzelheiten stehen in den Dokumenten im Ratsinformationssystem.