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Anfrage VO/0309/22/1-A · Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen · 24. März 2022 · TOP 5.1

Baumängel im Rex-Filmtheater - Antwort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion vom 08.03.2021

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach den konkreten Mängeln am Gebäude des Rex-Filmtheaters, den gesetzten Fristen zur Mängelbeseitigung und den Gründen für die Nutzungsuntersagung. Zudem fragt sie, welche Bemühungen für einen Weiterbetrieb unternommen wurden und unter welchen Bedingungen das Kino wieder öffnen kann.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung führt aus, dass bei Prüfungen gravierende Mängel an den elektrischen Anlagen, den Lüftungsanlagen und dem Rauchabzug festgestellt wurden, auf deren Beseitigung der Betreiber lange nicht reagierte. Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken im Brandfall musste schließlich eine Nutzungsuntersagung erlassen werden. Für eine Wiedereröffnung müssen die technischen Mängel behoben oder kompensiert werden; die Verwaltung empfahl dem Betreiber hierfür die Einbindung eines Brandschutzsachverständigen.

  • An den elektrischen Anlagen wurden 25 wesentliche und 70 einfache Mängel festgestellt.
  • Bei den raumlufttechnischen Anlagen gab es einen wesentlichen und 10 einfache Mängel.
  • Am maschinellen Rauchabzug wurden ein wesentlicher und 2 einfache Mängel registriert.
  • Mit der Nutzungsuntersagung wurde ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angedroht.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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