BV Barmen · 8. September 2026 · TOP 4

Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW - einheitliche Tempo 30 Strecke ohne zeitliche Befristung

zurückgezogen: Die Antragstellenden haben den Antrag zurückgenommen. Abgestimmt wird darüber nicht mehr.

Für diesen Punkt gibt es keine Zusammenfassung. Die Einzelheiten stehen in den Dokumenten im Ratsinformationssystem.