Ausschuss für Soziales, Gleichstellung und Inklusion · 26. Februar 2026 · TOP 4.1

Anträge auf Finanzierung sozialer Träger

an anderes Gremium: Im Ratsinformationssystem: „verwiesen“. Zur Beratung an ein anderes Gremium gegeben, etwa einen Fachausschuss oder eine Bezirksvertretung. Entschieden wird dort. Beschlussvorlage zur Beratung und Entscheidung verwiesen