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Anfrage VO/0103/24/1-A · Hauptausschuss · 22. Februar 2024 · TOP 2.1.1

Verwendung des Bürger*innenbudgets für das TierschutzzentrumAntwort auf die Große Anfrage der Stadtverordneten Frau Rafrafi vom 25.01.2024

  • Einzel

Gefragt

Die Stadtverordnete Frau Rafrafi erkundigt sich nach der Rechtmäßigkeit und den Bedingungen für die Verwendung von Mitteln aus dem Bürger*innenbudget für ein Tierschutzzentrum. Hintergrund ist das Projekt des Vereins Pechpfoten e.V., welches auf dem Gebiet der Nachbarstadt Wülfrath realisiert werden soll.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung verweist auf eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf, die nach Prüfung einer Bürgereingabe keine rechtlichen Beanstandungen gesehen hat. Bislang wurden noch keine Gelder aus dem Bürger*innenbudget an den Verein ausgezahlt. Eine Auszahlung erfolgt erst nach Unterzeichnung einer Vereinbarung und dem Nachweis, dass die Umsetzung unmittelbar bevorsteht und die Mittel zweckentsprechend verwendet werden.

  • Das Bürger*innenbudget 2023 umfasste ein Gesamtvolumen von 215.000 Euro.
  • Der städtische Anteil am Bürger*innenbudget 2023 belief sich auf 100.000 Euro.
  • Lokale Akteure steuerten 115.000 Euro zum Bürger*innenbudget bei.
  • Für das Projekt des Vereins Pechpfoten e.V. ist ein Preisgeld von 50.000 Euro vorgesehen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.