Gefragt
Die Fraktion Freie Wähler erkundigt sich nach den wirtschaftlichen Konditionen und Konsequenzen der geplanten Anmietung der Bundesbahndirektion. Sie fragt unter anderem nach Miet- und Nebenkosten, vertraglichen Regelungen, Umzugskosten sowie den Nachnutzungen und Verkäufen freiwerdender städtischer Liegenschaften.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung verweist bezüglich der Mietkonditionen und Gebäudewerte auf die nichtöffentlichen Anlagen der Drucksache, während die Nebenkosten noch ermittelt werden. Für den Mietvertrag ist eine zweijährliche Anpassung an den Verbraucherpreisindex vorgesehen, und eventuelle zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen sollen über einen Baukostenzuschuss finanziert werden. Die Umzüge sind für 2025 geplant, wobei zur Vermeidung von Leerständen vor allem bisherige Fremdanmietungen beendet werden und für die Bergische Universität sowie das Jobcenter verbindliche Zusagen als Untermieter vorliegen.
- Die Miethöhe wird alle zwei Jahre an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex angepasst, erstmals zwei Jahre nach Mietbeginn.
- Die Umzüge der städtischen Verwaltungseinheiten sind für das Jahr 2025 vorgesehen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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