Gefragt
Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach der Berücksichtigung von Lohn- und Beitragssteigerungen im Haushalt für die Wirtschaftsförderung und fragt nach dem zusätzlichen Finanzbedarf im Jahr 2025. Zudem möchte sie wissen, inwieweit diese Thematik den gesamten städtischen Haushalt betrifft und im Nachtragshaushalt abgebildet wurde.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung teilt mit, dass der Betriebskostenzuschuss an die Wirtschaftsförderung auf dem Planungsstand von Herbst 2023 basiert und die Umsetzung der Stufe 1 für 2025 sichergestellt ist; für die Jahre 2026/2027 wird eine Erhöhung angestrebt. Im Nachtragshaushalt erfolgte keine vollständige Neuplanung der Personal- und Sachaufwendungen, sondern vor allem eine Abbildung der erheblichen Ertragsverschlechterungen. Eine weitergehende vollständige Überplanung des Gesamthaushalts sei angesichts des Erfordernisses eines zügigen Beschlusses nicht zielführend gewesen.
- Der Betriebskostenzuschuss an die Wirtschaftsförderung beträgt im Jahr 2025 2,02 Millionen Euro.
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