Gefragt
Die CDU-Ratsfraktion erkundigt sich nach den Eigentumsverhältnissen, Nutzungsabsichten und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für das Grundstück Mollenkotten 243. Hintergrund ist der zunehmende Verfall des dortigen Gebäudes nach einem schweren Brandschaden, den die Fraktion als städtebaulichen Missstand einstuft.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung stuft den Zustand des Areals aus städtebaulicher Sicht ebenfalls als inakzeptabel ein und berichtet, dass nach dem Tod des bisherigen Eigentümers drei Personen Erben geworden sind. Es liegen weder Informationen über Nutzungsabsichten noch Bauanträge vor, obwohl nach dem geltenden Bebauungsplan sowohl Wohnen als auch Gewerbe zulässig wären. Eine im Jahr 2024 erlassene Beseitigungsverfügung der Bauaufsicht wurde beklagt und befindet sich noch im Klageverfahren; die ordnungsbehördlichen Schritte sollen mit den Erben fortgesetzt werden.
- Drei Personen sind nach dem Tod des vorherigen Eigentümers als Erben nachgerückt.
- Der Bebauungsplan 831 erlaubt auf dem Grundstück bis zu 2 Vollgeschosse bei einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,8.
- Im Jahr 2022 wandte sich die Stadtverwaltung schriftlich an den damaligen Eigentümer.
- Im Jahr 2024 erließ die Bauaufsichtsbehörde eine Beseitigungsverfügung für das marode Gebäude.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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