Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach illegalen Verwendungen von privatem Silvesterfeuerwerk. Zudem fragt sie, wie die Stadtverwaltung die Notwendigkeit und die rechtlichen Möglichkeiten für ein Mitführ- und Abbrennverbot per Allgemeinverfügung bewertet.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung berichtet, dass bei Kontrollen nach Beschwerden ausschließlich legales Feuerwerk festgestellt wurde und kein akuter Handlungsbedarf für weitergehende örtliche Verbote bestehe. Die bestehenden Regelungen der Sprengstoffverordnung, etwa Verbote im Umkreis besonders brandempfindlicher Gebäude, werden als ausreichend erachtet. Zudem hält die Stadtverwaltung bundeseinheitliche Vorgaben für zielführender und besser kontrollierbar als kommunale Einzelfallregelungen, deren Verhältnismäßigkeit rechtlich zweifelhaft wäre.
- Das Ordnungsamt verzeichnete insgesamt 7 Einsätze wegen unsachgemäßer Verwendung von Feuerwerkskörpern.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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