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Stadt wählen, aktuell: Wuppertal

Anfrage VO/0301/22/1-A · Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen · 24. März 2022 · TOP 3.1

Windkraftanlagen in Wuppertal - Antwort der Verwaltung

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach konkreten Standorten für Windkraftanlagen, auf die sich der Oberbürgermeister in einem Interview bezogen hatte. Zudem fragt sie, ob diese Standorte über die bisherigen Konzentrationszonen hinausgehen und welche Pläne die Verwaltung zum Ausbau der Windenergie verfolgt.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung stellt klar, dass es sich bei den Äußerungen des Oberbürgermeisters um eine strategische Zielsetzung mit Blick auf die angestrebte Klimaneutralität bis 2035 handelte, der Verwaltung derzeit aber keine rechtlich aussichtsreichen Standorte bekannt sind. Die im Flächennutzungsplan dargestellten Zonen sind veraltet und für moderne Großanlagen kaum geeignet, zumal die 1.000-Meter-Abstandsregel zu Wohnnutzungen und der Artenschutz das Potenzial im Außenbereich stark einschränken. Die Stadt plant derzeit keine pauschale Neuausweisung von Flächen, sieht aber die Möglichkeit, bei konkreten Investorenanfragen maßgeschneiderte Bebauungspläne aufzustellen.

  • Die Ausweisungen im Flächennutzungsplan basieren auf Untersuchungen aus den Jahren 1998/1999 für Anlagen der 500- bis 600-kW-Klasse.
  • Aufgrund der 1.000-Meter-Abstandsregel zu Wohnnutzungen steht im Außenbereich derzeit kein nennenswertes Potenzial zur Verfügung.
  • Eine Potenzialuntersuchung der WSW fand in den Jahren 2011 bis 2015 statt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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