Gefragt
Die SPD-Ratsfraktion erkundigt sich nach sogenannten „Schattenfamilien“ während der Corona-Pandemie. Sie möchte wissen, wie viele Kinder Kitas oder Schulen auf ärztliches Anraten nicht besucht haben, welche Hilfsangebote existieren und ob Kita-Beiträge trotz Fernbleibens mit Attest weitergezahlt werden müssen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass weder an Grundschulen noch in städtischen Kitas Daten über krankheitsbedingte Fehlzeiten auf ärztliches Anraten erhoben werden. Besondere Bedürfnisse betroffener Kinder würden im Rahmen der inklusiven Betreuung vor Ort berücksichtigt. Zudem sieht die geltende Elternbeitragssatzung keine Beitragsbefreiung vor, wenn ein Kind das Betreuungsangebot vorübergehend nicht wahrnehmen kann.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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