Gefragt
Die FDP erkundigt sich nach den Vorgaben der Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern Cronenberg. Sie hinterfragt unter anderem einschränkende Regelungen zu Fensterfarben, Sockeldämmungen, Dachfenstern, Photovoltaikanlagen und Regenrinnen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung betont, dass die Festsetzungen das typisch bergische und homogene Ortsbild dauerhaft sichern sollen, weshalb etwa weiße Fensterrahmen und stehende Dachfensterformate vorgeschrieben bleiben. Gleichzeitig kündigt sie eine erste Änderung der Satzung an, durch die künftig Sockeldämmungen außerhalb von Naturstein zulässig werden sollen. Zudem sollen Solaranlagen unter optischen Vorgaben auch auf sichtbaren Dachflächen erlaubt und moosgrüne Fallrohre bei Schiefer- und Fachwerkfassaden gestattet werden.
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