Gefragt
Die Fraktion Die Linke fragt, ob die Seveso-III-Richtlinie zum Störfallschutz bei der Standortwahl der geplanten BUGA-Hängeseilbrücke berücksichtigt wird und ob das Bauwerk in einem Gefahrenbereich für Emissionen liegen könnte.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung teilt mit, dass für die Hängebrücke voraussichtlich ein formelles Planverfahren erforderlich sein wird, in dem die Belange des Störfallschutzes ermittelt und berücksichtigt werden müssen. Nach ihrer aktuellen Einschätzung stellt die geplante Hängebrücke jedoch keine schutzbedürftige Nutzung im Sinne der Seveso-III-Richtlinie dar.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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