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Anfrage VO/0749/23/1-A · Hauptausschuss · 4. September 2023 · TOP 2.5.1

Antwort der Verwaltung auf die große Anfrage der Ratsfraktion Die Linke zur störfallrechtlichen Bewertung der geplanten BUGA-Hängeseilbrücke

  • Linke

Gefragt

Die Ratsfraktion Die Linke erkundigt sich nach der störfallrechtlichen Bewertung der geplanten Hängeseilbrücke für die Bundesgartenschau (BUGA). Sie möchte wissen, auf welchen Grundlagen die Brücke im Sinne der Seveso-III-Richtlinie nicht als schutzbedürftige Nutzung eingestuft wird und wie sich die Gefährdungslage im Vergleich zu früheren Entscheidungen darstellt.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung stuft die geplante Hängebrücke nicht als schutzbedürftige Nutzung ein, da das Abstandsgebot nur für wichtige Verkehrswege mit einer hohen Nutzungsfrequenz gilt. Maßgeblich ist eine Schwelle von umgerechnet rund 600 Personen pro Stunde, unterhalb derer kein wichtiger Verkehrsweg vorliegt. Ausgehend von den erwarteten Besucherzahlen der BUGA 2031 ist nicht ersichtlich, dass die Auslastung der Brücke diesen Wert dauerhaft überschreiten wird.

  • Für die BUGA 2031 werden rund 2 Millionen Besucher an 180 Tagen erwartet.
  • Bei 10 Stunden täglicher Öffnungszeit ergibt sich ein Schnitt von etwa 1.100 Personen pro Stunde auf dem gesamten BUGA-Gelände.
  • Ein wichtiger Verkehrsweg liegt laut EU-Kriterien nicht vor, wenn weniger als 10.000 Pkw in 24 Stunden bzw. umgerechnet 600 Personen pro Stunde unterwegs sind.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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