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Stadt wählen, aktuell: Wuppertal

Anfrage VO/0938/22/1-A · Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen · 25. August 2022 · TOP 1.1

Anwendung des § 13b Baugesetzbuch - Antwort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion vom 15.08.2022

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion fragt nach der Anwendung des § 13b Baugesetzbuch für beschleunigte Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Wohnraum im Außenbereich in Wuppertal.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung teilt mit, dass in Wuppertal bislang kein Verfahren nach § 13b BauGB eingeleitet wurde, da keine passenden Flächen identifiziert werden konnten. Bis zum Jahresende 2022 soll jedoch erstmals ein Aufstellungsbeschluss für einen aufgegebenen, stark versiegelten Gewerbestandort in Cronenberg zur Wohnnutzung vorgelegt werden. Als problematisch bewertet die Verwaltung die gesetzliche Frist, den Satzungsbeschluss zwingend bis Ende 2024 fassen zu müssen.

  • Das beschleunigte Verfahren gilt für Arrondierungsflächen mit einer Grundfläche bis maximal 10.000 m².
  • Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB mussten bis zum 31. Dezember 2022 eingeleitet und müssen bis zum 31. Dezember 2024 per Satzungsbeschluss beendet werden.
  • Das geplante Plangebiet in Cronenberg weist eine Gesamtfläche von rund 1,5 Hektar auf.

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