Gefragt
Die Fraktion DIE LINKE erkundigt sich nach den Gründen für starke Gehölz- und Strauchschnitte außerhalb der Schutzzeiten. Zudem möchte sie wissen, wie die Bevölkerung über Fällungen und Eingriffe des Grünflächenamts informiert wird.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass umfangreichere Rückschnitte stets nach gesetzlichen Schutzfristen erfolgen, Schnitte des Jahreszuwachses jedoch zur Verkehrssicherung und Pflege auch außerhalb erlaubt sind. Im Barmer Wald habe eine beauftragte Firma versehentlich eine Hangfläche ohne Auftrag bearbeitet. Laufende Pflegemaßnahmen werden nicht gesondert angekündigt, während bei größeren Maßnahmen die Öffentlichkeit über die Medien informiert und teils zu Ortsterminen eingeladen wird.
- Der Japanische Staudenknöterich weist einen Jahreszuwachs von bis zu zwei Metern auf.
- Eine beauftragte Firma bearbeitete ohne Auftrag eine Hangfläche von rund 30 Quadratmetern.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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