Gefragt
Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der offenen Unterhaltsforderungen im Bereich des Unterhaltsvorschusses, den jährlichen Einnahmen und Abschreibungen sowie dem personellen Aufwand bei der Beitreibung.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Zahlen nur Fälle vor dem 1. Juli 2019 umfassen, da neuere Bewilligungen zentral durch die Landesfinanzbehörde bearbeitet werden. Derzeit bestehen noch 1.937 offene Forderungen mit einem Gesamtvolumen von rund 11,67 Millionen Euro. Die jährlichen Einziehungen und die Rückholquote sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Für die Bearbeitung der laufenden Fälle stehen im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie 2,9 Vollzeitstellen zur Verfügung, während Altfälle über das Vollstreckungsteam eingezogen werden.
- Aktuell bestehen 1.937 offene Unterhaltsforderungen mit einer Gesamtsumme von 11.670.034,80 Euro.
- Die durchschnittliche Forderung je unterhaltspflichtiger Person beträgt 6.024,80 Euro.
- Im Jahr 2025 wurden 1.511.586,00 Euro an Unterhaltsforderungen eingezogen.
- Die Rückholquote sank von 11,72 Prozent im Jahr 2021 auf 8,2 Prozent im Jahr 2025.
- Im Jahr 2025 wurden 155 Forderungen mit einem Gesamtbetrag von 211.049,33 Euro abgeschrieben oder niedergeschlagen.
- Im Team der Unterhaltsvorschusskasse-Heranziehung entfallen auf jede Vollzeitkraft rund 469 Fälle.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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