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Anfrage VO/1255/26 · Ausschuss für Schule und Bildung · 4. November 2026 · TOP 3

Anregung gemäß § 24 GO NRW - OGS-Elternbeiträge bei Selbstständigen und kleinen Gewerbetreibenden

Gefragt

Ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW regt an zu prüfen, ob die fehlende Verrechnung von Verlusten mit positiven Einkünften bei kleinen Selbstständigen und Gewerbetreibenden zu unangemessen hohen OGS-Elternbeiträgen führt. Die Antragstellerin hinterfragt, ob die OGS-Elternbeitragssatzung atypische Verlustsituationen ausreichend berücksichtigt.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung teilt mit, dass die Satzungsregelung rechtlich nicht zu beanstanden ist und nicht gegen höherrangiges Recht verstößt. Das Einkommen bemisst sich nach der Summe der positiven Einkünfte, wobei ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten ausgeschlossen bleibt. Diese Regelung entspricht dem Ausbildungsförderungsrecht (BAföG) und ist durch das Bundesverfassungsgericht aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität als verfassungsgemäß bestätigt worden; etwaige Härten im Einzelfall sind hinzunehmen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.