Gefragt
Die Stadtverordnete Frau Rafrafi erkundigt sich nach den Vorbereitungen für künftige Wahlen in Wuppertal. Im Fokus stehen unter anderem die Kriterien für Barrierefreiheit in Wahlräumen, die personelle Aufstellung des Wahlamts sowie die Wahlteilnahme von Personen in Frauenhäusern und von wohnungslosen Menschen.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung erläutert die Kriterien für Barrierefreiheit und erklärt, dass barrierefreie Wahllokale nicht flächendeckend zur Verfügung stehen, bauliche Veränderungen für Wahlen jedoch nicht erfolgen. Zur Durchführung wird rund fünf Wochen vor der Wahl eine barrierefreie Briefwahlausgabestelle im Rathaus eingerichtet, an der auch direkt gewählt werden kann. Zudem verweist die Verwaltung auf den Einsatz von zusätzlichem Aushilfspersonal und beschreibt das Verfahren zur Stimmabgabe für Bewohnerinnen von Frauenhäusern sowie wohnungslose Wahlberechtigte.
- In der zuständigen Abteilung arbeiten acht Beschäftigte, von denen sieben regelmäßig für Wahlen eingesetzt werden.
- Rund fünf Wochen vor einem Wahltag wird eine barrierefreie Ausgabestelle für Briefwahlunterlagen im Rathaus eingerichtet.
- Am 42. Tag vor einer Wahl werden Wohnhafte von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.
- Bis zum 20. Tag vor einer Wahl können Wohnungslose einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.