Gefragt
Die Fraktion Linkes Bündnis Wuppertal erkundigt sich nach den Qualitätskriterien, Prüfprozessen und vertraglichen Konsequenzen im Zusammenhang mit mangelhaften Pflastersteinen für den Werth. Sie möchte unter anderem wissen, wann Mängel festgestellt wurden und ob bereits geleistete Abschlagszahlungen zurückgefordert werden können.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung erklärt, dass bereits bei der Ausschreibung mit einem externen Sachverständigen genaue technische und optische Vorgaben für vier Natursteinsorten festgelegt wurden. Nach der finalen Lieferung im Juni 2024 ergab die gutachterliche Gesamtabnahme entsprechende Mängel, woraufhin dem Lieferanten eine gesetzliche Frist zur Nacherfüllung eingeräumt wurde, weshalb der Vertrag bisher nicht gekündigt ist. Bisherige Zahlungen wurden als Abschlagszahlungen vor der Endprüfung geleistet, während Details zur weiteren Verwendung der Steine und zur Rückforderung von Zahlungen aus Vertraulichkeitsgründen im nicht-öffentlichen Teil beantwortet werden.
- Für die Pflasterung wurden vier verschiedene Gesteinsvarietäten festgelegt.
- Die Natursteine wurden über einen Zeitraum von 1,5 Jahren geliefert.
- Die abschließende Lieferung erfolgte am 6. Juni 2024.
- Das erste Gutachtenergebnis des externen Sachverständigen lag am 25. Juni 2024 vor.
- Im Raum steht eine Abschlagszahlung in Höhe von 1,6 Millionen Euro.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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