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Anfrage VO/1780/23/1-A · Ausschuss für Verkehr · 25. April 2023 · TOP 14.1

Lärmbelastungen im StadtgebietAntwort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.02.2023

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach dem Umsetzungsstand der Maßnahmen aus den bisherigen Lärmaktionsplänen sowie dem Zeitplan für die vierte Runde der Lärmaktionsplanung. Zudem fragt sie nach der Einschätzung der Verwaltung zu befürchteten Lärmbelastungen für Anwohner am Boltenberg durch den geplanten Ausbau der L 419.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung teilt mit, dass für mehrere Streckenabschnitte detaillierte Lärmberechnungen zur Umsetzbarkeit von Tempo 30 laufen, deren Ergebnisse den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen. Die Lärmkartierung der vierten Runde wurde im Februar 2023 vorgestellt, der zugehörige Lärmaktionsplan muss bis Juli 2024 fertiggestellt sein. Bezüglich des Ausbaus der L 419 ergab das Gutachten am Boltenberg eine geringfügige Überschreitung um 1 dB, weshalb Straßen.NRW aktive Lärmschutzmaßnahmen ablehnte und nun die Bezirksregierung Düsseldorf im Planfeststellungsverfahren entscheiden muss.

  • Auf der L 418 im Bereich Boltenberg wird für 2030 eine Zunahme des Verkehrs von 43.900 auf 51.500 Fahrzeuge pro Tag prognostiziert.
  • Der Lärm-Orientierungswert von 64/54 dB(A) tags/nachts wird 2030 am Boltenberg um 1 dB überschritten.
  • Der Lärmaktionsplan der Runde 4 muss bis zum 18. Juli 2024 fertiggestellt sein.
  • In Runde 3 wurden nach Auswertung der Kartierung 172 innerstädtische Lärmbrennpunkte und 10 Lärmbrennpunkte entlang der Autobahnen identifiziert.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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