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Ausschuss für Verkehr · 28. April 2026 · TOP 17

Freigabe der Einbahnstraße Alsenstraße für den gegenläufigen Radverkehr

Ungeändert beschlossen

Worum es geht

Die Öffnung der Alsenstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung wird vorerst zurückgestellt; dies beschloss der Ausschuss für Verkehr. Zur Wahrung der Verkehrssicherheit soll eine Freigabe erst im Zuge des späteren Umbaus der Kreuzung an der Bundesallee erneut geprüft werden. Radfahrende dürfen die Einbahnstraße damit vorerst weiterhin nicht entgegengesetzt befahren.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.