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Haupt- und Personalausschuss · 19. Februar 2026 · TOP 8.13

Zustimmung der vom Landschaftsverband beschiedenen gesondert berechnungsfähigen betriebsbedingten Investitionsaufwendungen ab 01.01.2026 bis 31.12.2027 für die Einrichtungen Herichhauser Straße, Vogelsangstraße und Hölkesöhde

Ungeändert beschlossen

Worum es geht

Für die städtischen Alten- und Pflegeheime in der Herichhauser Straße, Vogelsangstraße und Hölkesöhde wurden die vom Landschaftsverband Rheinland festgesetzten Investitionskosten für die Jahre 2026 und 2027 beschlossen. Unter anderem führt eine Verschiebung bei den Kostenanteilen dazu, dass Bewohnerinnen und Bewohner in Doppelzimmern entlastet werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.