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Haupt- und Personalausschuss · 19. Februar 2026 · TOP 8.6

Zustimmung der vom Landschaftsverband beschiedenen gesondert berechnungsfähigen betriebsbedingten Investitionsaufwendungen ab 01.01.2026 bis 31.12.2027 für die Einrichtung Neviandtstraße

Ungeändert beschlossen

Worum es geht

Für das Alten- und Altenpflegeheim an der Neviandtstraße stimmte der Ausschuss den vom Landschaftsverband Rheinland festgesetzten Investitionskosten für die Jahre 2026 und 2027 zu. Diese betriebsnotwendigen Kosten werden den Bewohnerinnen und Bewohnern gesondert zum Heimentgelt berechnet. Durch eine Anpassung bei den Berechnungen sinken dabei die gesonderten Kosten für die Unterbringung in Doppelzimmern.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.