Worum es geht
Für das Alten- und Altenpflegeheim an der Neviandtstraße stimmte der Ausschuss den vom Landschaftsverband Rheinland festgesetzten Investitionskosten für die Jahre 2026 und 2027 zu. Diese betriebsnotwendigen Kosten werden den Bewohnerinnen und Bewohnern gesondert zum Heimentgelt berechnet. Durch eine Anpassung bei den Berechnungen sinken dabei die gesonderten Kosten für die Unterbringung in Doppelzimmern.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.