Worum es geht
Ein Antrag für eine dauerhafte Beflaggung des Barmer Ratssaals sowie einen verbindlichen, ganzjährigen Beflaggungsplan an städtischen Dienstgebäuden wurde abgelehnt. Vorgeschlagen worden war unter anderem auch ein genereller Verzicht auf nichtstaatliche Fahnen wie die Regenbogenflagge. An den Gebäuden der Stadtverwaltung gelten damit weiterhin die bisherigen Beflaggungsregeln.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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