Worum es geht
Der Rat beschloss, den städtischen Stellenplan so anzupassen, dass keine zusätzlichen B6-Stellen für Dezernentinnen und Dezernenten eingeplant werden. Lediglich die Besoldungsstelle B6 für das Amt der Stadtdirektorin oder des Stadtdirektors bleibt bestehen. Damit wird ein Aufwuchs von Spitzengehältern in der Verwaltungsführung verhindert.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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