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Stadt wählen, aktuell: Wuppertal

Anfrage VO/0803/24/1-A · BV Elberfeld · 26. Juni 2024 · TOP 11.4.1

Große Anfrage zur der Entfernung von Tauschwägen im Stadtgebiet von Wuppertal

Gefragt

Die Fraktion Linkes Bündnis Wuppertal fragt nach den Rechtsgrundlagen und Hintergründen zur Entfernung von mobilen Tauschwägen im Stadtgebiet. Zudem möchte sie wissen, warum die Betroffenen nicht vorab angehört wurden und unter welchen Bedingungen solche Tauschschränke geduldet werden können.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung berichtet von lediglich einem Fall, bei dem ein umgestürzter Wagen den Gehweg blockierte und zur Gefahrenabwehr eingelagert wurde, nachdem ein Rückrufversuch erfolglos blieb. Eine formelle Anhörung des Aufsteller-Kollektivs entfiel, da es nicht beteiligungsfähig ist und wegen der Gefahr für Fußgänger sofortiges Handeln nötig war. Grundsätzlich können mobile Tauschschränke genehmigt werden, wenn eine natürliche oder juristische Person vorab eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis mit Lageplan beantragt.

  • Dem zuständigen Ressort ist lediglich 1 Vorgang bekannt, bei dem ein Tauschwagen entfernt wurde.
  • Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis fallen Verwaltungsgebühren von mindestens 25 Euro an.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.