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Stadt wählen, aktuell: Wuppertal

Anfrage VO/1113/24/1-A · BV Elberfeld · 9. Oktober 2024 · TOP 15.3.1

Abwahl von Bezirksbürgermeister:innenAntwort auf die Große Anfrage der Fraktion Linkes Bündnis Wuppertal in der Bezirksvertretung Elberfeld vom 17.09.2024

Gefragt

Die Fraktion Linkes Bündnis Wuppertal fragt, welche rechtlichen Möglichkeiten und Verfahrensschritte für die Abwahl eines Bezirksbürgermeisters oder einer Bezirksbürgermeisterin bestehen. Zudem möchte sie wissen, welche Mehrheiten in der Bezirksvertretung dafür erforderlich sind.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung verweist auf die Regelungen der Gemeindeordnung NRW zum Abberufungsverfahren. Demnach kann ein Abberufungsantrag nur von der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Bezirksvertretung gestellt werden und muss mindestens zwei Tage vor der Sitzung eingehen. Über den Antrag wird ohne Aussprache abgestimmt, wobei für die Abberufung eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder erforderlich ist. Bei erfolgreicher Abwahl muss innerhalb von zwei Wochen eine Nachfolge gewählt werden.

  • Für einen Abberufungsantrag in der Bezirksvertretung Elberfeld sind mindestens 10 von 19 Mitgliedern erforderlich.
  • Zwischen Antragseingang und der Sitzung muss eine Frist von mindestens 2 Tagen liegen.
  • Für eine geheime Abstimmung ist ein Quorum von einem Drittel bzw. 7 Mitgliedern nötig.
  • Der Beschluss über die Abberufung erfordert eine Zweidrittelmehrheit von mindestens 13 Stimmen.
  • Die Nachfolge ist innerhalb einer Frist von 2 Wochen geheim zu wählen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.